Wie werden Überstunden im öffentlichen Dienst berechnet?
Überstunden werden im öffentlichen Dienst in der Regel nach der regelmäßigen Arbeitszeit bewertet und anschließend mit einem Zuschlag oder durch Freizeitausgleich ausgeglichen. Maßgeblich sind die im Tarifvertrag festgelegten Stundensätze und die jeweilige Entgeltgruppe. Entscheidend ist außerdem, ob die Mehrarbeit angeordnet oder genehmigt wurde. Für die Berechnung werden oft Arbeitszeitkonto, Zuschläge und die konkrete Lage der Stunden berücksichtigt. Bei Wochenenden oder Feiertagen gelten häufig abweichende Regeln.
Welche Regelungen gibt es im Tarifvertrag zu Überstunden?
Im Tarifvertrag sind Überstunden, Ausgleichsfristen und Zuschläge klar geregelt. Der tarifvertrag öffentlicher dienst überstunden unterscheidet meist zwischen angeordneter Mehrarbeit und bloßer Arbeitszeitüberschreitung. Häufig ist festgelegt, dass Überstunden zuerst durch Freizeit ausgeglichen werden können. Wenn das nicht möglich ist, kommt eine Auszahlung in Betracht. Zusätzlich regeln die Tarifwerke, wer Überstunden anordnen darf, wie sie dokumentiert werden und welche Zuschläge bei Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit gelten.
Welche neuen Regelungen gibt es für Überstunden in 2025?
Für 2025 sind vor allem die aktuellen Tarifabschlüsse und regionalen Anpassungen relevant. Neue Regelungen betreffen oft höhere Tabellenentgelte, geänderte Zuschläge oder präzisere Vorgaben zum Freizeitausgleich. Beim tarifvertrag öffentlicher dienst überstunden lohnt sich der Blick auf die jeweils gültige Fassung von TVöD oder TV-L, weil Änderungen nicht immer gleichzeitig greifen. In vielen Bereichen werden außerdem digitale Zeiterfassung, Fristen für den Ausgleich und die Behandlung von Mehrarbeit am Wochenende stärker konkretisiert.
Was sind Überstunden im TVöD?
Überstunden im TVöD sind Arbeitsstunden, die über die vertraglich oder tariflich festgelegte regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen und vom Arbeitgeber angeordnet oder genehmigt wurden. Sie entstehen nicht automatisch bei längerer Anwesenheit, sondern erst bei einer tariflich relevanten Mehrarbeit. Der Tarifvertrag öffentlicher Dienst Überstunden regelt dafür Ausgleich, Zuschläge und Dokumentation. Je nach Fall erfolgt die Vergütung oder ein Freizeitausgleich. Für Teilzeitkräfte gelten dabei besondere Abgrenzungen zur Mehrarbeit.
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