Was bekommen Azubis im öffentlichen Dienst?
Azubis im öffentlichen Dienst erhalten in der Regel eine monatliche Ausbildungsvergütung, Urlaub nach Tarif, geregelte Arbeitszeiten und oft eine Jahressonderzahlung. Hinzu kommen je nach Bereich weitere Leistungen wie vermögenswirksame Leistungen, Zuschläge oder Unterstützung bei Prüfungen. Der Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst legt außerdem fest, wie lange die Ausbildung dauert und welche Rechte bei Übernahme oder Freistellung gelten.
Haben Azubis einen Tarifvertrag?
Ja, in vielen Bereichen gibt es für Auszubildende einen Tarifvertrag. Im öffentlichen Dienst ist das meist der TVöD oder ein daran angelehnter Tarifvertrag. Dort sind Vergütung, Urlaub, Arbeitszeit und Sonderzahlungen verbindlich geregelt. Ein Tarifvertrag öffentlicher Dienst Azubi schafft klare Standards und verhindert, dass Ausbildungsbedingungen nur individuell ausgehandelt werden. Welche Regelung gilt, hängt vom Arbeitgeber und vom jeweiligen Tarifbereich ab.
Welche Entgeltgruppe Azubi TVöD?
Für Azubis im TVöD gibt es normalerweise keine Entgeltgruppe wie bei Beschäftigten nach Abschluss der Ausbildung. Stattdessen gelten feste Ausbildungsvergütungen nach Ausbildungsjahr. Diese sind im Tarifvertrag separat ausgewiesen, etwa für das erste, zweite oder dritte Ausbildungsjahr. Wer nach der Ausbildung übernommen wird, fällt dann in eine reguläre Entgeltgruppe, je nach Tätigkeit und Qualifikation. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bei Azubis trennt also Ausbildung und spätere Eingruppierung klar voneinander.
Wird Ausbildung bei TVöD angerechnet?
Ja, Ausbildungszeiten können im öffentlichen Dienst angerechnet werden, wenn der Tarifvertrag oder die jeweilige Regelung das vorsieht. Das betrifft vor allem Stufenlaufzeiten, Beschäftigungszeiten oder die spätere Eingruppierung nach der Übernahme. Nicht jede Ausbildung wird automatisch gleich behandelt; entscheidend sind Tarifbindung, Arbeitgeber und die konkrete Tätigkeit. Bei einem tarifvertrag öffentlicher dienst azubi lohnt sich deshalb der Blick in die Übergangs- und Anrechnungsregeln, besonders vor dem Wechsel in ein festes Arbeitsverhältnis.
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