Wie hoch ist die Vergütung beim dualen Studium?
Die Vergütung im dualen Studium richtet sich meist nach dem jeweiligen Tarifvertrag und dem Arbeitgeber. Im öffentlichen Dienst liegt sie oft im Bereich der Ausbildungsvergütung nach TVöD oder TV-L und steigt mit den Ausbildungsjahren an. Je nach Bereich sind zusätzlich Jahressonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen oder Zuschläge möglich. Entscheidend ist, ob das duale Studium als Praxis- oder Ausbildungsmodell eingeordnet wird. Ein Blick in den jeweiligen duales studium tarifvertrag zeigt die exakten Beträge.
Welche Entgeltgruppe nach dualem Studium?
Nach dem dualen Studium hängt die Entgeltgruppe von der konkreten Tätigkeit, der Qualifikation und dem Tarifbereich ab. Ein Abschluss allein führt nicht automatisch in eine feste Gruppe. Im öffentlichen Dienst werden Stellen nach Aufgaben bewertet; häufig beginnt der Einstieg bei EG 9 bis EG 11, in anspruchsvolleren Funktionen auch höher. Wer im Tarifvertrag für das duale Studium nachliest, findet meist Hinweise zur späteren Eingruppierung oder zu Übernahmeregeln.
Was darf ein dualer Student verdienen?
Verdienen darf ein dualer Student grundsätzlich die im Vertrag vereinbarte Vergütung, solange sie tariflich oder arbeitsrechtlich zulässig ist. Im öffentlichen Dienst orientiert sich das Einkommen meist an festen Tabellenwerten und nicht an freien Verhandlungen. Dazu kommen oft Sachleistungen oder Zuschläge, etwa für Schichtarbeit oder besondere Einsätze. Ein duales Studium tarifvertrag kann auch Regelungen zu Sonderzahlungen und Praktikumsphasen enthalten. Eine feste Obergrenze gibt es nicht, solange die Vergütung den geltenden Regeln entspricht.
Hat man als dualer Student Anspruch auf Mindestlohn?
Ein Anspruch auf Mindestlohn besteht im dualen Studium in der Regel nicht, wenn es sich um ein ausbildungsintegriertes oder praxisintegriertes Modell mit Vergütung nach Tarif handelt. Für echte Pflichtpraktika gelten ebenfalls meist Ausnahmen. Im öffentlichen Dienst greifen stattdessen die tariflichen Ausbildungs- oder Studienvergütungen, etwa nach TVöD oder TV-L. Deshalb ist der duales studium tarifvertrag wichtiger als der allgemeine Mindestlohn. Nur bei bestimmten Nebenjobs außerhalb des Studiums kann Mindestlohn relevant werden.
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