Was gilt mehr, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag?
Der Tarifvertrag hat grundsätzlich Vorrang, wenn eine Regelung denselben Gegenstand betrifft und tariflich abschließend geregelt ist. Eine Betriebsvereinbarung darf dann nicht einfach abweichende Bedingungen schaffen. Maßgeblich sind dabei die Tarifbindung, die Reichweite des Tarifvertrags und die Sperrwirkung nach § 77 Abs. 3 BetrVG. Nur wenn der Tarifvertrag Öffnungsklauseln enthält oder der Bereich nicht tariflich geregelt ist, bleibt Raum für betriebliche Abweichungen.
Kann ein Tarifvertrag durch eine Betriebsvereinbarung geändert werden?
Nur eingeschränkt. Eine betriebliche Vereinbarung kann einen Tarifvertrag nicht frei ersetzen oder verschlechtern, wenn der betreffende Bereich tariflich gebunden ist. Zulässig sind Änderungen nur, wenn der Tarifvertrag das ausdrücklich erlaubt, also etwa über eine Öffnungsklausel. Sonst greift die Sperrwirkung. In der Praxis gilt: Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag müssen zusammenpassen, wobei der Tarifvertrag bei gleichen Regelungsgegenständen regelmäßig den Rahmen vorgibt.
Ist die Betriebsvereinbarung höher als der Arbeitsvertrag?
Nein, nicht automatisch. Der Arbeitsvertrag steht im Verhältnis zur Betriebsvereinbarung nicht über ihr, sondern wird durch sie ergänzt und in vielen Punkten konkretisiert. Für kollektiv geregelte Themen gelten die betrieblichen Vorgaben verbindlich für alle betroffenen Beschäftigten. Günstigere individuelle Vereinbarungen können aber bestehen bleiben, wenn sie für die einzelne Person vorteilhafter sind. Entscheidend ist also der Inhalt der Regelung und das Zusammenspiel mit Tarifvertrag und Gesetz.
Wie verbindlich ist eine Betriebsvereinbarung?
Sehr verbindlich. Eine Betriebsvereinbarung wirkt normativ und gilt unmittelbar für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb, soweit ihr Regelungsbereich reicht. Sie ist kein bloßes Informationspapier, sondern eine verbindliche kollektive Regelung. Gleichzeitig darf sie keine tariflich gesperrten Themen ohne Grundlage ändern. Für die Praxis bedeutet das: Arbeitszeit, Pausen, Schichtsysteme oder technische Abläufe können damit klar festgelegt werden und sind dann für beide Seiten maßgeblich.
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