Wo kann ich den Tarifvertrag einsehen?
Den Tarifvertrag einsehen lässt sich meist direkt bei der zuständigen Innung, bei der Handwerkskammer oder über die veröffentlichten PDF-Fassungen der Tarifparteien. Viele Branchenverträge stehen zusätzlich in Datenbanken von Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden. Beim innung tarifvertrag ist wichtig, auf Region und Geltungsbereich zu achten, weil sich Inhalte zwischen Bundesländern unterscheiden können. Für die praktische Nutzung zählt vor allem die aktuelle Version mit Entgeltgruppen, Laufzeit und eventuellen Nachträgen.
Welche 3 Arten von Tarifverträgen gibt es?
Es gibt drei grundlegende Arten: Flächentarifverträge, Firmentarifverträge und Verbandstarifverträge. Der Flächentarif gilt für eine ganze Branche oder Region, etwa im Handwerk. Ein Firmentarifvertrag betrifft nur ein einzelnes Unternehmen. Der Verbandstarifvertrag wird zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden geschlossen und bindet die angeschlossenen Betriebe. Beim Innungstarifvertrag geht es häufig um branchenspezifische Regeln für Mitgliedsbetriebe, also um Lohn, Arbeitszeit und Zuschläge in einem klar abgegrenzten Bereich.
Wie hoch ist der Tariflohn im Handwerk?
Der Tariflohn im Handwerk hängt stark von Gewerbe, Region, Qualifikation und Entgeltgruppe ab. Für einfache Tätigkeiten liegt er oft deutlich niedriger als für Fachkräfte mit Gesellenbrief oder Meistertitel. Im Elektrohandwerk bestimmen die Tarifvertrag Elektrohandwerk Entgeltgruppen die genaue Einstufung. In NRW können die Sätze abweichen, deshalb sind der Tarifvertrag Elektrohandwerk NRW Entgeltgruppen und die jeweilige Laufzeit entscheidend. Verbindlich ist immer die aktuell gültige Fassung des einschlägigen Innungstarifvertrags.
Kann der Arbeitgeber vom Tarifvertrag abweichen?
Abweichen ist nur in engen Grenzen möglich. Grundsätzlich gilt: Der Tarifvertrag bindet, wenn er für Betrieb und Beschäftigte anwendbar ist. Bessere Regelungen für Arbeitnehmer sind erlaubt, schlechtere meist nicht. Ausnahmen entstehen durch Öffnungsklauseln, Betriebsvereinbarungen oder einen individuellen Arbeitsvertrag, sofern dieser nicht unter das Tarifniveau fällt. Bei einem Innungstarifvertrag muss außerdem geprüft werden, ob der Betrieb tarifgebunden ist oder die Regelung allgemeinverbindlich gilt. Ohne diese Prüfung sind Abweichungen riskant.
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